Immobilien Heidelberg Gutachten Haus Wohnung kaufen – Immobilienwelt Heidelberg

Immobilienmakler Immobilienwelt Heidelberg

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Immobilien

Sämtliche Angebot werden von der Immobilienwelt-Heidelberg für den Erfolgsfall provisionspflichtig unterbreitet. Es gelten insoweit folgende allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermittlungstätigkeit:

1. Vermittlungstätigkeit
Die Immobilienwelt-Heidelberg bietet Immobilienobjekte als Vermittler zum Kauf oder zur Vermietung an. Die Objektangaben sind mit Sorgfalt eingeholt, basieren aber auf den erteilten Informationen der Vertragspartner und/oder der Eigentümer. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann daher keine Gewähr übernommen werden. Ein Zwischenverkauf des Objektes bleibt vorbehalten. Eine Reservierung eines Objektes ist nur in Einzelfällen für befristeten Zeitraum möglich und bedarf zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung unter Angabe des Zeitraumes durch die Immobilienwelt-Heidelberg.

2. Maklervertrag
Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und Immobilienwelt-Heidelberg kommt zustande, wenn der Kunde in Kenntnis der Provisionspflicht der Angebots- und Vermittlungstätigkeit  Informationen über beworbene Objekte anfordert und/oder nach Übersendung der Angebote nebst den Geschäftsbedingungen weitere Informationen anfordert und/oder es zu einer Vereinbarung eines Besichtigungsgtermin des Objektes mit Immobilienwelt-Heidelberg oder über Immobilienwelt-Heidelberg kommt.

3. Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns [Fügen Sie hier bitte Ihren Firmennamen, Anschrift und ggf. Ihre Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse ein] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

4. Provisionsanspruch
Die Inanspruchnahme der Tätigkeit von Immobilienwelt-Heidelberg und die Anforderung der Objektunterlagen ist provisionspflichtig, sofern es zu einem Vertragsabschluß (Kauf) über das Objekt kommt. Die Verpflichtung zur Zahlung der Provision entsteht auch dann, wenn ein Vertrag zu vom ursprünglichen Angebot abweichenden Konditionen geschlossen wurde, sofern eine wirtschaftliche Identität des Vertrages gegeben ist. Diese ist insbesondere bei einem abweichenden Kaufpreis gegeben oder wenn nur ein Teil der Immobilie vom Kunden erworben wurde oder die Immobilie mit anderen Personen gemeinsam erworben wird.

5. Informations- und Auskunftspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, Immobilienwelt-Heidelberg unverzüglich über Vertragsabschlüsse zu informieren. Diese Auskunftsverpflichtung besteht auch über etwaige Vertragsabschlüsse durch Dritte, die die Objektinformationen unmittelbar oder mittelbar von dem Kunden erhalten haben.

6. Provisionshöhe

Kaufobjekte:

Die Höhe der Provision beträgt 6% zzgl. der ges. MwSt, entsprechend 7,14 % aus dem Kaufpreis, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen ist. Die Provision ist zu gleichen Teilen vom Verkäufer (3,57 % inkl. MwSt.) und vom Käufer (3,57 % inkl. MwSt.) innerhalb einer Woche nach notariellem Vertragsabschluss zu entrichten. (Bei Objekten außerhalb Baden-Württembergs können abweichende Provisionsansprüche gelten, entsprechend der Gepflogenheiten des Bundeslandes)

Mietobjekte:

Provisionsanspruch an den Vermieter: Beauftragen Sie die ImmobilienWelt Heidelberg als Eigentümer einer Immobilie mit der Suche nach einem passenden Mieter, sind wir dazu berechtigt Ihnen im Falle eines durch uns vermittelten Abschlusses eines Mietvertrages eine Vermittlungscourtage in Höhe von 2,38 (inkl gesetzl. MwSt,) Monatskaltmieten in Rechnung zu stellen.

Provisionsanspruch an den Mieter: Beauftragen Sie die ImmobilienWelt Heidelberg mit der Suche nach einer Mietimmobilie, welche wir nachweislich zum Zeitpunkt der Ihrer Beauftragung noch nicht in unserem Bestand hatten, sind wir im Falle des Zustandekommens eines Mietvertrages für dieses Objekt berechtigt Ihnen eine Vermittlungscourtage in Höhe von 2,38 (inkl.gesetzl. MwSt.) Monatskaltmieten in Rechnung zu stellen.

7. Fälligkeit des Provisions-/Courtageanspruches
Der Anspruch auf Zahlung und die Fälligkeit der Provision ensteht bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlußes.

8. Informationsweitergabe an Dritte
Sämtliche Informationen sind ausschließlich für den Kunden bestimmt und dürfen von diesem nicht an Dritte weitergegeben werden. Werden die Informationen an einen Dritten weitergegeben und kommt es zu einem Vertragsabschluß mit diesem Dritten oder gemeinsam mit diesem Dritten, dann haftet der Kunde  in Höhe der Provision, auf die die Immobilienwelt-Heidelberg Anspruch hätte, wenn der Kunde das Objekt selbst bzw. allein erworben hätte.

9. Vorkenntnis
Sollte der Kunde über das angebotene Objekt bereits Vorkenntnis besitzen, so ist der Kunde verpflichtet, der Immobilienwelt-Heidelberg unter Bekanntgabe der Informationsquelle hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Sollte dem Kunden das Objekt zu einem späteren Zeitpunkt von einem Dritten angeboten werden, so ist der Kunde verpflichtet, den Dritten unverzüglich darauf hinzuweisen, daß er bereits durch die Immobilienwelt-Heidelberg Vorkenntnis erlangt hat. Ebenso hat er weitere etwaige Vermittlerdienste des Dritten im eigenen Interesse abzulehnen, da andernfalls die Gefahr besteht, auch diesem anderen Anbieter gegenüber zur Zahlung einer Provisoion verpflichtet zu sein.

10. Schriftform, Salvatorische Klausel, Mitwirkung, Gerichtsstand
Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.Sollte eine Bestimmung oder ein Teil von ihr unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit im übrigen unberührt. Für den Fall, daß die aus dem Maklervertrag in Anspruch zu nehmende Partei ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluß aus dem Geltungsbereiches des Gesetzes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Heidelberg vereinbart.